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Ab dem 26. Juni 2014 ist die Bogenjagd nach belarussischer Jagdverordnung offiziell erlaubt. Die Verwendung von Bögen ist jedoch auch in der Waffengesetzgebung geregelt, in der Bögen als Schusswaffen behandelt werden. Um Ihren Bogen nach Weissrussland zu bringen, müssen Sie daher Folgendes beachten:
- Ihr Bogen muss eine Seriennummer haben;
- Sie müssen nachweisen, dass Sie diesen Bogen legal besitzen, z. eine Quittung aus dem Geschäft mit der Seriennummer des Bogens;
- Sie müssen über ein gültiges Dokument der Polizei in Ihrem Land verfügen, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Bogen oder Schusswaffen besitzen, z. Europäischer Waffenpass;
- Sie müssen einen gültigen Jagdschein in Ihrem Land haben.
Die Liste der Arten, die mit Bögen jagen dürfen:
JAGDBESTELLUNG |
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